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Ein- und Durchfuhr von Hunden nach Kroatien

Aus aktuellem Anlass fürfen wir Ihnen folgende Bestimmungen bzgl. der Ein- und Durchfuhr von Hunden nach Kroatien bekannt machen.

Die Durchfuhr, Einfuhr und der Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien ist ab nun für Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull und ihre Mischlinge, die nicht im Register des Kroatischen Kinologischen Verbandes eingetragen sind, verboten !

Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium (http://www.mps.hr) sowie der kroatische kynologische Verband http://www.hks.hr).

Generell dürfen Hunde nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das  Meer betreten, um Zwischenfälle mit Kindern zu vermeiden.

 

An allen öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.

Ordination

nach Voranmeldung

Tel. 02243 / 30 340 (NÖ)
Tel. 04223 / 200 23 (Ktn)

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